FAQ
Pfandkredit,was ist das eigentlich?
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Pfandkredit. Der Pfandkredit als modernes Dienstleistungsangebot ist seriös und transparent.
Wir beleihen Goldschmuck nach Legierung & Gewicht mit einem Beleihungspreis der vom Goldpreis abgeleitet wird.
Da der Goldpreis stark variieren kann und diese Schwankungen unvorhersehbar sind müssen auch wir uns vorbehalten den Beleihungswert bei fallendem Goldpreis nach unten, aber natürlich, bei steigendem Preis, auch nach oben für unsere Kunden anzupassen.
Wer vor Jahren schon einmal ein Schmuckstück aus Gold zum Pfandhaus gebracht hat wird erstaunt sein, wie viel nun für das gleiche Stück angeboten wird. Der Goldpreis macht`s aus!
Silber Platin und andere Edelmetalle werden selbstverständlich ebenfalls in Pfand genommen.
Brillanten werden nach Karat mit einem vom Marktwert abgeleitetem Beleihungswert beliehen. Es ist also bei Schmucksachen nicht ohne Ihre Begutachtung vor Ort festzulegen wie hoch Ihr Beleihungswert sein wird.
Bei technischen Gegenständen gewähren wir Darlehen in Höhe von 15% bis 25% des aktuellen Marktwertes. Das Internet hilft uns herauszufinden was ein Artikel kostet.
Bietet z.B. ein Händler einen Laptop für 499.- € an und ein anderer Händler bietet denselben Laptop für nur 399.-€ an, so würde das Darlehen bei etwa 100.-€ liegen.
Viele Kunden erhoffen sich von einem Pfandvertrag die Lösung Ihrer finanziellen Probleme und sind dann überrascht, dass Sie trotz entsprechender Materialwerte und dem Vergleich mit dem Neupreis, der im Geschäft bezahlt wurde, nur ein
anteiliges Darlehen angeboten bekommen. Gerade bei Technik ist das Unverständnis groß.
Ein Pfandleiher kann nur einen Teilbetrag des Wertes des Pfandstückes anbieten, da er an dem hinterlegten Pfand nur ein Pfandrecht (d.h. das Recht Zinsen und Kosten zu erheben) erwirbt. Diese Zinsen und Kosten sind bis zu einem Darlehen von 300.-€ vom Gesetzgeber vorgegeben.
Wenn ein Pfandleiher ein Pfand taxiert, rechnet er diese „Fixkosten“ bis zum Zeitraum des Verfalltages bzw. der Versteigerung mit ein, denn das ist der Betrag den er erwirtschaften muss, sollte der Kunde das Pfand nicht einlösen können.
Zudem stellen wir immer wieder fest, dass im Schmuckhandel Preise verlangt werden, die nicht mit Materialwert oder Arbeitsaufwand zu rechtfertigen sind. Sicherlich gibt es auch Einzelanfertigungen, die einen hohen Preis begründen, aber für ein Paar Trauringe aus 585’er Gold mit einem Gewicht von 6 Gramm 600.-€ und mehr zu verlangen, halten wir für überteuert. Jedoch, wer heiraten will, braucht Ringe, und diesen Umstand nutzt der Handel aus.
Ebenfalls überteuert sind Bestellungen in Versandhäusern und im Tele-Shopping da hier Ratenzinsen oder Versandkosten den Preis verteuern. Auch ist nicht nach zu vollziehen das man bei namenhaften Juwelieren mehr für ein Schmuckstück bezahlt als man für ein vergleichbares Stück in der Schmuckabteilung eines Kaufhauses bezahlen muss.
Der Werteverfall bei technischen Gegenständen, den der Pfandleiher für die Dauer der Vertragslaufzeit sozusagen voraussehen muss trägt dazu bei, dass der Pfandleiher sehr vorsichtig beleihen muss. Hat ein Handy 300.-€ gekostet, und wird nach 6 Monaten Benutzung mit Kratzern auf dem Display, abgeblättertem Lack, unvollständig, z.B. ohne Datenkabel in Pfand gegeben, so kann sich jeder vorstellen das der Pfandleiher Mühe hat, für 75.-€ zzgl. Kosten einen Abnehmer auf seiner Versteigerung zu finden. Ein stark gebrauchtes Handy oder eine Spielekonsole über der schon zwei mal Cola ausgelaufen ist, findet schwer einen Interessenten, wenn die Nachfolgegeneration brandneu mit 2 Jahren Garantie im Laden zu kaufen ist.
Dies ist mit einer der Gründe dafür, dass nur noch wenige Pfandleihhäuser Darlehen auf technische Artikel gewähren.
Man kann zusammenfassen, das nicht nur die Abwägungen die der Pfandleiher bezüglich der Verwertbarkeit eines Pfandes anstellt sondern auch die Bereitschaft der Kunden teuer einzukaufen dazu beiträgt das die Frage:“Warum bekomme ich nur so wenig für mein Pfand?“ wahrscheinlich immer Bestand haben wird.
Wir gewähren Darlehen auf Edelmetalle wie Gold, Silber oder Platin mit oder ohne eingefasste Brillanten und wir bewerten Farbsteine wie Rubine, Smaragde oder Opale. Wir bieten Darlehen auf Gebrauchsgegenstände aus Silber wie Kerzenleuchter, Bestecksätze oder Schalen und nehmen Münzen in Pfand. Perlenschmuck und Uhren gehören ebenso zu unserem Beleihungssortiment wie Gitarren und Saxophone.
Fernseher, Spielkonsolen, Handys, Computer, Elektrowerkzeug, Fototechnik, sowie HiFi-Technik, können ebenfalls beliehen werden. Wichtig bei diesen Artikeln ist, dass ein Alter von eineinhalb
Jahren nicht überschritten wird. Und die Geräte mit dem beim Kauf enthaltenen Zubehör abgegeben wird.
Je vollständiger uns tadelloser ein Pfand übergeben wird, desto höher kann das Darlehen ausfallen.
Sie sollten Eigentümer von einem der o.g. Pfandartikeln sein, oder Sie rufen uns an, um zu erfragen ob ein anderer Artikel der Ihnen gehört ebenfalls beliehen werden kann.
Sie müssen volljährig und geschäftsfähig sein und ein gültiges Personaldokument (Ausweis/Pass) mitbringen.
Sie müssen sich mit unseren AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) einverstanden erklären und unsere vorvertragliche Rahmenvereinbarung unterschreiben, die Sie über Ihre Kundenrechte informiert und uns gestattet, Sie als Kunden in unserem EDV-System zu erstellen.
Sie dürfen sich nicht in einer Insolvenz befinden und dürfen in Vermögensangelegenheiten nicht betreut werden. Sollte dies auf Sie zutreffen, können Sie einen Pfandvertrag abschließen.
Wenn sich Ihr Pfandvertrag seinem Ende nähert, oder Sie auch vorher entscheiden Ihr Pfand zurück zu holen ,so kann dies durch eine Einlösung geschehen.
Einlösen bedeutet, den Pfandvertrag vorzulegen und die Darlehenssumme zzgl. der Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebes zurückzuzahlen.
Sie zahlen bei der Einlösung die Zinsen und Kosten für jeden angefangenen Monat und nicht, wie oft angenommen für die vereinbarte Vertragslaufzeit (drei Monate). Im Klartext, wenn Klaus Müller sein Pfand am 07. Mai in Pfand gibt, und er will sein Pfand
am 15. Juni wieder einlösen, muss er zwar bereits für zwei Monate die Unkosten tragen, muss aber nicht die Zinsen
und Kosten für die Vertragslaufzeit von vereinbarten drei Monaten bezahlen.
Ja und ja.
Kann oder soll ein Pfand nicht eingelöst werden aber die Vertragslaufzeit läuft ab, so kann der Kunde sein Pfand verlängern.
Verlängern bedeutet, dass nicht das Darlehen sondern nur die Zinsen und Kosten gezahlt werden müssen. Diese werden nur für die in Anspruch genommene Pfandlaufzeit, tagesgenau berechnet.
Wir bieten unseren Kunden zusätzlich die Möglichkeit einen Teilbetrag des Darlehens zurückzuzahlen und somit den Restbetrag und damit einhergehend auch die zukünftigen Kosten zu reduzieren. Das Pfand wird dafür eingelöst und mit der neuen Darlehenssumme neu beliehen.
Dabei erhält der Pfandvertrag eine neue Nummer und ein neues Versatzdatum.
Dieser Service wird gerade bei hohen Darlehenssummen gerne angenommen.
Selbstverständlich kann man in diesem Zug auch, sollte der Pfandvertrag mehrere Artikel beinhalten, einen Teil seiner Pfandstücke im Gegenwert zu der Zusatzzahlung zurückerhalten (Teileinlösung).
Sollte der Pfandvertrag verloren gegangen sein, oder er wurde gestohlen, so ist dies kein Grund zur Verzweiflung.
Ihre Pfandvertragslaufzeit richtet sich nicht nach dem Vorhandensein Ihres Vertrages.
Auch ohne den Pfandvertrag können wir, unter Vorlage des Ausweises, das Pfand nach der Vertragslaufzeit an den Berechtigten aushändigen.
Der Berechtigte muss nicht zwangsläufig der Verpfänder der Pfandware sein!
Ist der Pfandvertrag willentlich weitergegeben worden, dann ist der neue Inhaber des Vertrages der Berechtigte.
Der Verlust des Vertrages bedeutet, dass der Verpfänder den Pfandschein nicht mehr Übertragen kann. Eine Einlösung des Pfandes durch den Verpfänder ist dann erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich.
Ist ein Vertrag abhanden gekommen so sollte der sich der Kunde sofort beim Pfandleiher melden um den Verlust anzuzeigen.
Nur dann kann der Vertrag „gesperrt“ werden und so sichergestellt werden, dass kein unbefugter das Pfand einlösen kann.
Der Verpfänder kann sich dann über die Restlaufzeit des Vertrages informieren und erfragen, wann der Pfandvertrag eingelöst werden kann.
Die Zinsen eines Pfandvertrages betragen immer ein Prozent der Darlehenssumme und werden separat auf dem Vertrag ausgewiesen. Die Kosten werden vom Gesetzgeber bis zu einer Darlehenssumme von 300.-€ in einer für die Pfandleihbetriebe Deutschlands festgelegten Gebührentabelle erhoben.
Diese Gebührentabelle finden Sie unter der Rubrik AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) auf unserer Homepage.
Ab einem Darlehensbetrag von 301.-€ ist der Pfandleiher berechtigt den Kostensatz mit dem Kunden zu vereinbaren.
Im Klartext: bis 300.-€ erheben alle Pfandleihhäuser die gleichen Kosten. Wenn man die Leistungen der Pfandleihhäuser vergleichen will darf man sich also nicht nur von der Darlehenssumme die angeboten wird überzeugen lassen, sondern muss auch erfragen wie unterschiedlich die Kosten ab 301.- € ausfallen.
Wenn Ihr Vertrag abläuft, können Sie ihn einlösen, verlängern oder verwerten (versteigern) lassen.
(siehe FAQ Thema „ Verlängerung“ und „Versteigerung“)
Die meisten unserer Kunden lösen Ihr Pfand nach kurzer Zeit wieder aus. Dazu wird der Vertrag vorgelegt, das Darlehen sowie die angefallenen Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebes zurückgezahlt und der Inhaber des Pfandvertrages erhällt das Pfand zurück.
In jedem Fall sollten Sie mit uns zeitnah in Kontakt treten wenn Ihr Vertrag endet.
Motto: „ Wir können Ihr Pfand nur für Sie vor einer Versteigerung schützen wenn Sie uns dabei helfen.“
Jein und nein.
Die Firma Pfandkredit Neukölln ist eine eigenständige Firma und unterhält derzeit keine Filialbetriebe.
Wir Sind Mitglied im Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes und haben demzufolge die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie die meisten der dort angeschlossenen Betriebe.
Erkennbar sind diese Unternehmen an dem geschützten Logo des Zentralverbandes, einem stilisiertem P (Pfand) welches bei uns die Eingangstür ziert und auf jedem Pfandvertrag abgedruckt ist.
Alle Beleihungsartikel haben eines gemeinsam, Sie müssen Eigentum des Kunden sein.
Nur dann kann ein Pfandrecht entstehen.
Bevollmächtigungen für die Abgabe eines Pfandes auf den Namen eines Dritten, sind zulässig, wenn der Eigentümer erkennbar ist, und die Vollmacht der Form entspricht.
Wer bevollmächtigt werden soll muss geschäftsfähig sein.
Ein:“ Ich möchte das beleihen, aber das ist gar nicht meins…“ oder:“ können Sie das nicht einfach auf den Namen meines Kumpels schreiben?“ müssen wir ablehnen. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor von einem Darlehnsangebot zurückzutreten.
Für eine Einlösung ist keine Bevollmächtigung von Nöten, hierzu reicht der Pfandvertrag aus. Dieser ist übertragbar und berechtigt den Überbringer, das Pfand gegen Rückzahlung des Darlehens sowie der Zinsen und Kosten einzulösen.
Eine Einlösung durch einen Dritten ohne Vertrag ist nicht Ohne den Verpfänder möglich.
Wir wünschten, wir könnten Ihnen diese Frage immer mit einem klaren ja beantworten doch leider können wir das nicht.
Der Goldpreis schwankt und die Technik verfällt im Preis in rasanter Geschwindigkeit. All dem Rechnung zu tragen, bedeutet die Beleihungsrichtlinien immer wieder dem Markt anzupassen.
Ihr Pfand kann also nicht immer gleich bewertet werden, aber dafür wird es immer dem momentanen Wert entsprechend bewertet.
Ein Pfandvertrag hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Das heißt aber nicht, dass der Kunde drei Monate‚ bis zum Ende der Laufzeit seines Pfandvertrages abwarten muss!
Man kann jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit einlösen.
Ein weiterer Monat, ein Sicherheitsmonat ist von gesetzlicher Seite jedem Kunden garantiert, um zu gewährleisten, dass man sein Pfand nicht verliert, nur weil man am Verfalltag verhindert ist.
Zusätzlich gewähren wir unseren Kunden bei Einlösungen Kulanztage. Sonntage und Feiertage werden so behandelt, das einem Kunden, dessen Vertrag an einem solchen Tag endet, am nächsten Tag nicht bereits ein neuer Monat berechnet wird.
Wenn sich ein Kunde entscheidet sein Pfand nicht mehr zu verlängern oder es einzulösen, so wird das Pfand im Rahmen einer Pfandversteigerung verwertet.
Eine Pfandversteigerung hat nichts mit Online-Auktionen zu tun. Der Auktionator ist vereidigt und jedes Pfand muss versteigert öffentlich werden.
Jeder, sofern er volljährig ist kann an diesen Versteigerungen teilnehmen und versuchen „sein Schnäppchen“ zu schlagen. Man erhält im Auktionshaus eine Bieternummer und kann, in den von der Auktionatorin vorgesehenen Schritten, mit anderen Mitbietern um den Erwerb eines ehemaligen Pfandes „streiten“.
Weitere Details zum Thema Auktion finden Sie unter der Rubrik „Auktion“ auf unserer Homepage und über den weiterführenden Link auf die Homepage unseres Auktionators